Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Re­ser­vie­rungen und Stor­nie­rungen

  1. Reservierungen von Feiern, Gesellschaften und größeren Anlässen sind nur in Verbindung mit einer schriftlichen Reservierungsbestätigung und Zustimmung der Geschäftsbedingungen fest reserviert.

  2. Wir behalten uns vor für Veranstaltungen eine Anzahlung in Höhe von bis zu 20% des Angebotes in Rechnung zu stellen. Diese Anzahlung wird umgehend mit der Bestätigung fällig und sollte bis 4 Wochen vor der Veranstaltung bezahlt sein. Diese Anzahlung wird mit dem Gesamtrechnungsbetrages der Veranstaltung verrechnet. Eine Erstattung der Anzahlung bei Stornierung ist nicht möglich, diese wird dann einbehalten, um bereits entstandene Kosten und Versäumnisse durch Reservierungsverlust zu decken.

  3. Wir erlauben uns für das Erstellen der Angebote Pauschal 150,00 € netto in Rechnung zu stellen, welche bei einer Durchführung der Veranstaltung wieder mit dem Gesamtrechnungsbetrages der Veranstaltung verrechnet wird.

  4. Bei Stornierungen von Veranstaltungen erlauben wir uns bis 14 Tage vorher, 20% des Angebotes in Rechnung zu stellen. Bei 5 Tages sind es bis zu 50% des Angebotes. Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden erlauben wir uns bis zu 90% des Rechnungsbetrages sowie entstandene Sonderkosten in Rechnung zu stellen.

  5. Bei Fernbleiben ohne Stornierung stellen wir den gesamten Betrag des Angebotes in Rechnung. Hinzu kommt ein Zuschlag als Schadensersatz in Höhe von 20% des Angebotes, jedoch nicht höher als 500,00 €.


2. An­ge­bote und Zu­schläge

  1. Unsere Angebote werden persönlich erstellt und sind nicht übertragbar. Die Gültigkeit der Angebote sind 4 Wochen. Bei nicht Zustande kommen einer Reservierung verfallen diese.

  2. Die Angebote sind immer für die jeweiligen Personenzahlen erstellt. Bei Abweichung kann dieser Betrag je nach Änderung der Personenzahl nach oben oder unten korrigiert werden.

  3. Bei unvollständiger Gästezahl erlauben wir uns die volle Personenzahl abzurechnen.

  4. Bei erhöhter Personenzahl erlauben wir uns die Extrakosten nach Angebot zuzüglich zu berechnen.

  5. Die Endgültige Personenzahl sollte bis 48 Stunden vorher mitgeteilt werden. Nach dieser Personenzahl wird abgerechnet.

  6. Alle Angebote sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von 19%.

  7. Alle Angebote sind ohne zuzüglicher spontaner Sonderleistungen.

  8. Unsere Sperrzeiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben unter Vorbehalt. Für Veranstaltungen am Wochenende gilt 03:00 Uhr als Sperrzeit. 02:30 Uhr gilt als Barschluss und Musik Ende. Es kann eine Open-End Veranstaltung gebucht werden zu einem Sonderzuschlag von 800,00 € netto, exklusive Nachtzuschläge, ggf. Sonntagszuschläge der Angestellten.

  9. Für alle Abendveranstaltungen gilt der Nachtzuschlag für unsere Angestellten ab 23:00 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung plus eine Stunde Abbau.


3. Rech­nungen und Rech­nungs­be­glei­chungen

  1. Zahlungsziel von Rechnungen ist sofort und mit Erhalt der Rechnung.

  2. Bei Verzug und Vollendung der gesetzlichen Zahlungsfrist werden Säumniskosten und Mahngebühren in Höhe von 5% fällig; jedoch nicht höher als 25,00 €.

  3. Nach der dritten Mahnung werden die Rechnungen an ein Inkassobüro weitergeleitet und eingefordert. Ebenso werden Schadensersatz für eventuelle wirtschaftlichen und soziale Schäden fällig.

  4. Rechnungen bis 1.000,00 € sind sofort zu begleichen; in Bar oder mit EC- bzw. Kreditkarte. Dies gilt für Privat- sowie für Geschäftskunden.

  5. Bei Rechnungen ab 1.000,00 € ist das Bezahlen per Rechnung mit Überweisung möglich. Es gelten unsere Zahlungsbedingungen.

  6. Auf Verlangen erstellen wir Ihnen zzgl. zu Ihrem Beleg eine Steuerrechnung mit Ihren persönlichen oder geschäftlichen Angaben aus.


4. Sons­tiges

  1. Bei fahrlässigen und grobfahrlässigen Beschädigungen durch den Gast haftet dieser in vollem Umfang.

  2. Bei unsittlichem Verhalten auf unserem Grundstück oder gegenüber anderen Gästen bzw. Angestellten werden diese Person/en unverzüglich von unserem Grundstück verwiesen. Bereits entstandene Kosten werden zu 100 % in Rechnung gestellt. Bei Veranstaltungen behalten wir uns vor diese abzubrechen, mit in Rechnungstellung der vollen Kosten. Unsittliches verhalten kann zu Hausverbot mit/oder Anzeige führen.

  3. Die Friedrich Leisinger & Georg Leisinger GbR haftet nicht bei Absagen von Veranstaltungen durch höhere Gewalt, Todesfall, Insolvenz, behördliche Anordnung oder Fehlverhalten von Gästen.


Die vollständigen und aktuellsten AGB können Sie hier auf Ihren PC herunterladen.